Unsere §57b Schulungen

Unsere autorisierten und erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen professionell und praxisorientiert einen sicheren Umgang mit dem digitalen Tachographen im Rahmen aller relevanten EU-Vorschriften.

 

Erstschulung §57b/d StVZO

Schulungsziel:

In dieser Schulung erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse für die Durchführung einer qualifizierten Überprüfung der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanlagen nach §57b StVZO. Der erfolgreiche Schulungsbesuch berechtigt die Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes von 3 Jahren die Fahrtenschreiberanlagen zu überprüfen und abzunehmen.

Schulungsinhalt:

Einführung in die europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruhezeiten, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO. Vermittlung der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfung von Bedeutung sind. Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung. Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten VDO Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

Methode:

Vortrag und Praktikum wechseln sich ab. Die praktischen Übungen werden in Arbeitsgruppen an originalen Fahrtenschreiber (analog und digital) durchgeführt.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die zur Durchführung der Prüfungen vorgesehen sind.

Voraussetzungen:

Nachweis einer entsprechenden Vorbildung anhand eines Ausbildungsnachweises nach Nr. 2.4 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnisses und Auszug FAER nach Nr. 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO. Vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer ein Grundlagenwissen zum Selbststudium. Der Abschlusstest des Grundlagenwissens muss bei Schulungsbeginn vorgewiesen werden.

WIEDERHOLUNGSSCHULUNG §57b/d StVZO

Schulungsziel:

In dieser Schulung erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse für die Durchführung einer qualifizierten Überprüfung der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanalgen nach §57b StVZO. Der erfolgreiche Schulungsbesuch berechtigt die Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die bereits eine Erstschulung erfolgreich absolviert haben, für einen weiteren gesetzlich festgelegten Zeitraumes von 3 Jahren die Fahrtenschreiberanlagen entsprechend §57b StVZO zu überprüfen und abzunehmen.

Schulungsinhalt:

Änderungen der europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruhezeiten, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO. Veränderungen der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfungen von Bedeutung sind. Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung. Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

Methode:

Vortrag und Praktikum wechseln sich ab. Die praktischen Übungen werden in Arbeitsgruppen an originalen, digitalen Fahrtenschreibern durchgeführt.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die schon eine Erstschulung nach §57b StVZO erfolgreich absolviert haben und eine Fortbildungsschulung zur Verlängerung ihrer Prüfberechtigung benötigen.

Voraussetzungen:

Erstschulung §57b StVZO (V110 / D110)

UNSERE SCHULUNGSSTANDORTE

Wir führen unsere Schulungen an 3 Standorten in Deutschland durch.


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